Reinigungsbereiche

Hygiene-, Pharma- und Reinraumreinigung

Wir besitzen langjährige Erfahrung im Umgang mit den gängigen Anforderungen unserer Reinraumkunden nach GMP („Good Manufacturing Practice“) und SOP (Standard Operation Procedure). Wir wissen, worauf es bei Reinraumreinigungen ankommt.

Schwirtz und sauber wird´s

Wir unterstützen Sie mit über 15 Jahren Erfahrung in der Reinraumreinigung

Mit unserer Reinraumreinigung bis Klasse 5 gemäß DIN EN ISO 14644-1 bieten wir eine partikel- und keimarme Reinigung von Extrusions-, Druck- und Konfektionsanlagen im komplett gekapselten Reinraum an, die unserem Kunden Sicherheit durch reinste Qualität garantiert.

Wir unterstützen Sie mit einer umfassenden Dokumentation Ihres Reinigungsprozesses, dabei werden auch die Abnahmen und Freigaben definiert. So kann sich Ihre pharmazeutische Reinigung sehen lassen und erfüllt zusätzlich die hohen Hürden der GMP-Anforderungen. Nutzen Sie unser Fachwissen.

Ablauf

Ablauf eines Reinigungsprojektes

Ein wirksamer Reinigungsprozess beinhaltet die individuellen Faktoren und erfordert entsprechendes Know How bezüglich des Produktemix und der Reinigungschemie. Unser Unternehmen ist gut gerüstet und bestätigt dies durch die Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 .

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  • Festlegung

    der Reinigungsaufgaben

  • Abklärungen

    der technischen Umsetzung

  • Evaluation

    des Reinigungsablaufes

  • Optimierung

    hin zum optimalen Reinigungsprozess

  • Dokumentation

    der ausgeführten Arbeiten (Ressourcenaufstellung)

  • Abnahme/Kontrolle/Freigabe

    Abschluss der Reinigungsvalidierung

Hygienereinigung (Pandemie-Reinigung und Desinfektion von Gebäuden und Einzelarbeitsplätzen)

Reinigen und Pflegen von Räumen

Das Reinigen und Pflegen von Räumen ist tatsächlich keine leichte Aufgabe. Sauberkeit der Räume, wie WC´s, Naßbereiche, Besprechungs- und Konferenzräume ist sicher der Punkt, der am häufigsten besprochen und unter Umständen reklamiert wird. In schmutzigen Räumen fühlen wir uns unbehaglich, im schlimmsten Fall empfinden wir Ekel. Pflege der Materialien dient dem Werterhalt und schließlich auch der Umwelt.

Neben der Reinigung verschiedener Materialien sollte die Planung einer Unterhaltsreinigung und einer Grundreinigung sorgsam erfolgen

Einige Begriffsdefinitionen:

Sichtreinigung:

Hier werden alle sichtbaren Verschmutzungen, wie Flecken auf beispielsweise Tischen oder Glastüren, entfernt. Es werden die Aschenbecher und Mülleimer geleert, aufgeräumt und gelüftet.

Unterhaltsreinigung:

Hiermit sind alle Reinigungsarbeiten gemeint, die in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt werden, darunter fällt das wöchentliche Wischen oder Staubsaugen der Böden, Staubwischen, feuchtes Abwischen der Tische und Arbeitsflächen sowie das Fensterputzen.

Grundreinigung: 

Hier werden Einrichtungsgegenstände, Betriebsmittel oder auch Bodenbeläge von Grund auf gereinigt.

Nach einer Grundreinigung des Fußbodens muss häufig eine erneute „Einpflege“ oder Imprägnierung erfolgen. Eine Grundreinigung ist nicht nur aufwendig, sondern bedarf auch einer guten Planung. Es müssen die notwendigen Arbeits- und Betriebsmittel, wie Reinigungs- und Pflegemittel, Maschinen und Werkzeuge, sowie die erforderliche Schutzkleidung, wie zum Beispiel Feinstaubfiltermasken oder Schutzhandschuhe bei Bedarf vorhanden sein. Wer räumt bei einer Bodenreinigung die Einrichtungsgegenstände aus und anschließend wieder ein und ist sichergestellt, dass die Räume in dieser Zeit nicht benötigt werden? Lohn der Mühe ist, dass sich durch eine regelmäßig durchgeführte Grundreinigung auch die Lebensdauer der Einrichtungsgegenstände erhöht und die Schönheit der Materialien erhalten bleibt.

Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

im Pandemiebetrieb

Die Durchführung ist abhängig vom Infektionsübertragungsrisiko der Oberflächen im jeweiligen Objektbereich. Das Ausmaß der durchzuführenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wird dabei bestimmt durch die Wahrscheinlichkeit des direkten Kontaktes und die mögliche Kontamination der Oberflächen mit SARS-CoV-2 sowie durch das individuelle Gefährdungspotential der Nutzer bestimmt von dem körpereigenen Abwehrsystem.

Ein hygienisch sauberes Arbeitsumfeld trägt auch unter psychologischen Aspekten in dieser Zeit großer Verunsicherung zu einer Beruhigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Neben den infektionspräventiven Aspekten trägt dies auch zur Reduzierung möglicher psychischer Belastungen der Beschäftigten durch die Corona-Pandemie bei, die, wie es im vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgeschriebenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschrieben ist, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte aller Wirtschaftszweige berücksichtigt werden sollen.

Ob eine Desinfektion von bestimmten Flächen notwendig ist, wird im Einzelfall anhand der tatsächlichen Kontamination der Fläche entschieden. Wird eine

Falls es zur Verhinderung und Eindämmung von Ausbrüchen erforderlich ist, können notwendige Desinfektionsmaßnahmen behördlich angeordnet werden.

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